- Selbstfahrer
- Sẹlbst|fah|rer 〈m. 3〉1. Fahrer des eigenen Kraftwagens (ohne Chauffeur)2. Krankenfahrstuhl, den der Kranke selbst (durch Hand od. Motor) fortbewegen kann3. 〈Schifffahrt〉 motorisiertes Güterschiff der Binnenschifffahrt
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Sẹlbst|fah|rer, der:1. jmd., der das Fahrzeug, das er benutzt (z. B. seinen Privatwagen, seinen Dienstwagen), selbst lenkt.2. (Fachspr.) Fahrstuhl, der vom Benutzer, von der Benutzerin selbst bedient wird.3. Krankenfahrstuhl, mit dem man sich ohne Hilfe fortbewegen kann:ein elektrischer S.4. (Schifffahrt) (in der Binnenschifffahrt) Frachtschiff mit eigenem Antrieb.* * *
Selbstfahrer,1) Landtechnik: Abkürzung SF, landwirtschaftliche Maschine, in der Regel eine Erntemaschine, die mithilfe eines eigenen Fahrwerks selbstständig fahren kann, wie SF-Mähdrescher, SF-Feldhäcksler, SF-Rübenerntemaschine. Selbstfahrer sind wendiger als vom Schlepper gezogene Maschinen, sie haben sich v. a. bei Mähdreschern durchgesetzt.2) Recht: Mieter eines Kfz, das von ihm selbst gesteuert wird. Wer an Selbstfahrer vermietet, muss seinen Gewerbebetrieb der Gewerbeaufsichtsbehörde melden; die Fahrzeugpapiere tragen den Vermerk »Selbstfahrervermietfahrzeug« (§ 14 Gewerbeordnung; Überwachungs-VO vom 4. 4. 1955, mit Änderungen).3) Schifffahrt: Güterschiff der Binnenschifffahrt mit eigener Antriebskraft.* * *
Sẹlbst|fah|rer, der: 1. jmd., der das Fahrzeug, das er benutzt (z. B. seinen Privatwagen, seinen Dienstwagen, einen Mietwagen), selbst lenkt: Entwicklungsminister a. D. Scheel kam als S. im grauen OPEL-Kapitän (Spiegel 45, 1966, 39); die Vermietung von PKWs an S. 2. (Fachspr.) Fahrstuhl, der vom Benutzer selbst bedient wird. 3. Krankenfahrstuhl, mit dem sich der Behinderte ohne Hilfe fortbewegen kann: ein elektrischer S. 4. (Schifffahrt) (in der Binnenschifffahrt) Frachtschiff mit eigenem Antrieb: Schleppzüge, Schubverbände und S.
Universal-Lexikon. 2012.